3872: Verkleinerung des Bundestages

Aus den Kreisen der Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) im Bund liegt tatsächlichen ein praktikabler Vorschlag vor, den Bundestag zu verkleinern. Das wird höchste Zeit. Die große Koalition hat das nicht geschafft. Und CDU und CSU wollen es nicht, weil sie dadurch Macht verlören.

Die federführenden Politiker Sebastian Hartmann (SPD), Till Steffen (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP) wollen den Bundestag bei 598 Sitzen belassen und 299 Wahlkreisen. Gegenwärtig hat der Bundestag auf Grund der Überhang- und Ausgleichsmandate 736 Mitglieder. Die Wähler sollen drei statt bisher zwei Stimmen abgeben können. Auf Basis der Zweitstimmen (Listenstimmen) soll errechnet werden, wie viele Sitze die Parteien bekommen. Erzielt eine Partei über die Erststimme (Personenstimme) mehr Direktmandate, dann gehen die Kandidaten mit dem schlechtesten Personenstimmen-Ergebnis im Land leer aus. Bisher dürfen sie diese Überhangmandate behalten, die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. Mit einer zweiten Erststimme, der sogenannten Ersatzstimme, haben die Wähler eine weitere Präferenz. Die für den nicht zum Zuge gekommenen Direktkandidaten abgegebene Ersatzstimme wird dann den Erststimmen des angekreuzten Bewerbers zugeschlagen. Das Mandat erhält demgemäß derjenige Kandidat, auf den die insgesamt meisten Stimmen entfallen.

Bekommt eine Partei weniger Wahlkreismandate als ihr nach dem Listenstimmenergebnis zustehen, werden die weiteren Mandate wie bisher über die Liste zugeteilt. Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 kam es zu 34 Überhangmandaten. Die CSU verursachte davon 11, die CDU 12, die SPD 10 und die AfD eins (1). Folge: 104 Ausgleichsmandate.

Bei der Verkleinerung des Bundestags geht es um die Leistungsfähigkeit des demokratischen Systems. Ansonsten droht dem Parlament ein Ansehensverlust. CDU und CSU haben mit der Verkleinerung des Bundestags Probleme. Sie sollten sich jedoch klar darüber sein, dass dann, wenn sie eine Verkleinerung des Bundestags verhindern, sie ihren Ansehensgewinn von den letzten Landtagswahlen gleich wieder verlieren. Klar ist, dass viele Fraktionskollegen der drei federführenden Fachpolitiker wegen des neuen Wahlrechts ihren Sitz im Parlament verlieren würden (SZ 19.5.22; Robert Rossmann, SZ 19.5.22).