3723: § 219 a StGB muss weg.

Der Paragraf 219 a des StGB muss weg, weil er Frauen vorschreibt, woher sie ihre Informationen über das Thema Abtreibung beziehen dürfen. Er verbietet der Ärzteschaft den Mund. Er kriminalisiert einen Eingriff, der an sich straffrei gestellt wurde. Es geht um „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Die wollen diejenigen verbieten, die kein Interesse an freien Entscheidungen von Frauen haben. Sie wollen nicht, dass Arztpraxen über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Frauen könnten erfahren, dass ihr Baby schwerstbehindert oder lebensunfähig zur Welt kommen würde.

Und Ärztinnen könnten mit ungewollt Schwangeren ein offenes Aufklärungsgespräch führen. Die Tür würde grundsätzlich  ein wenig in Richtung auf ein liberaleres Abtreigungsrecht geöffnet. Frauen auf der ganzen Welt treiben doch nicht ab, weil sie können, sondern weil sie unter den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen müssen, egal wie hoch ihr gesundheitliches Risiko dabei ist. Frei und gleich würden Frauen aber erst sein, wenn auch der § 218 StGB fallen würde. Das ist äußerst wünschenswert (Meredith Haaf, SZ 19.1.22).