3680: Hohenzollern verlieren vor Gericht.

Zweimal hat das Landgericht Berlin gegen die Hohenzollern entschieden. Einmal wurde eine einstweilige Verfügung von Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen die brandenburgische Linke abgewiesen. Zum anderen hat das Gericht im parallel zum Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz gegen Stephan Malinowski im Hauptsacheverfahren die Klage des Herrn Prinz von Preußen zurückgewiesen. Das ist insofern überraschend, als dieses Gericht in mehr als 80 Verfahren meist zu Gunsten der Hohenzollern geurteilt hatte. Es geht u.a. um die Zulässigkeit einer Äußerung von Malinowski in einer Mail an eine Journalistin, die diese ohne Malinowskis Wissen in einem Artikel publiziert hatte. Im anderen Verfahren ging es um den Text der Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“. Darin stand, das ehemalige Herrscherhaus beanspruche Wohnrecht im Schloss Cecilienhof (SZ 13.12.21).