3386: Bundesverfassungsgericht zwingt zu besserem Klimaschutz.

1. Das Bundesverfassungsgericht hat zum ersten Mal den Gesetzgeber zu konkreten Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel verpflichtet.

2. Grundrechte können auch dann heute verletzt sein, wenn die Einschränkungen erst in der Zukunft liegen.

3. Der Gesetzgeber hat eine „besondere Sorgfaltspflicht“ zugunsten künftiger Generationen.

4. Die Maßnahmen gegen den Klimawandel müssen „rechtzeitig“ eingeleitet werden.

5. Der Gesetzgeber darf sich nicht hinter anderen Staaten verstecken.

(Wolfgang Janisch, SZ 30.4./1./2.5.21)