3160: Die AfD verbieten ?

Die Landesinnenminister von Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben über ein Verbot der AfD gesprochen. Dafür gibt es hohe Hürden. Bei der NPD war das Verbot daran gescheitert, dass in der Partei zu viele V-Leute unterwegs waren. Zur AfD hieß es: „Ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht ist das allerletzte Mittel. Aber auch das ist nicht mehr auszuschließen, wenn die Partei sich weiter radikalisiert.“ Nun wissen wir ja, dass es in der AfD neben Völkischen, Neonazis und Rechtsextremisten auch rechtskonservative Demokraten gibt, die sich bei der Union nicht mehr zu Hause fühlen, aber voll die Verfassung achten. Ein Verbot ist also nicht so einfach.

Die Überlegungen dazu resultieren hauptsächlich aus den aggressiven Pöbeleien im Reichstag, den Querdenken-Demonstrationen und demokratiefeindlichen Aktivitäten der AfD. Die AfD-Methode der Nötigung erinnert an die Weimarer Republik, wo die braune Bagage den Parlamentsbetrieb verhöhnt und gesprengt hat. Klar ist, dass Personen wie Björn Höcke (Holocaust-Mahnmal ist „mies und lächerlich“) und Alexander Gauland (u.a. „Vogelschiss“, Verunglimpfung von Jérome Boateng) Rassisten und Rechtsextremisten sind. Zum braunen Faden der Partei gehören Begriffe wie „Umvolkung“ u.a. Dabei verbirgt sich die AfD hinter Grundrechtsartikeln. In Brandenburg wurde der Rechtsextremist Andreas Kalbitz als Vorsitzender durch einen ebenso extremen Nachfolger ersetzt.

Die AfD wurde gegründet von Wirtschaftsprofessoren und Euro-Gegnern als Anti-Europa-Partei. Die Gründer konnten sich nicht durchsetzen. In Phase zwei der Partei unter Frauke Petry wurde ihr Profil als Anti-Flüchtlings- und Anti-Islam-Partei geschärft. Heute sind radikalere Kräfte an der Macht. Der faschistoide Großideologe ist Alexander Gauland. Aber seine Macht wie die von dem Parteivorsitzenden Jörg Meuthen bröckelt, seit es auf die Bundestagswahl 2021 losgeht. Die Partei ist auf neun (9) Prozent gefallen. „Aus einer nationalbürgerlichen Kümmererpartei ist eine Partei mit der Indentität der Identitären geworden; die propagieren Ausgrenzung und eine geschlossene Kultur. Die AfD mutiert zur völkischen Partei, zur Partei nach dem Bild der NPD.“

Selbstverständlich gibt es auch anderswo in Europa Rechtsaußenparteien (Ungarn, Polen), die für Grundrechte und Rechtsstaat wenig übrighaben. Aber ein Land, in dessen Auftrag der Nationalsozialismus (deutsche Faschismus)

monströse Verbrechen

beging, wird strenger beurteilt. Nach 1945 haben wir in der Bundesrepublik im übrigen gute Erfahrungen mit Parteiverboten gemacht. 1952 traf es die SRP von Ernst Remer und 1956 die KPD. In beiden Fällen war das Verbot voll berechtigt und führte nicht nur dazu, dass diese Parteien von der öffentlichen Finanzierung ausgeschlossen wurden, sondern dass ihre gesellschaftliche und politische Ächtung leichtfiel. Grundsätzlich gilt bei Parteiverboten: „Wehret den Anfängen! Am besten wäre es, die Wähler täten das – bei der Bundestagswahl 2021.“ (Heribert Prantl, SZ 28./29.11.20; Justus Bender, FAS 29.11.20)