3045: Volksbegehren zur Enteigung zulässig

Die Berliner Verwaltung hat das Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungsgesellschaften für zulässig erklärt. Im nächsten Schritt muss sich nun der Senat aus

SPD, Linken und Grünen

zu dem Vorhaben erklären. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ will erreichen, dass Unternehmen in Berlin, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, vergesellschaftet werden. Ähnlich wie der Mietendeckel wäre eine Enteignung ein bislang einmalig drastischer Schritt in der Wohnungspolitik. Die Initiative hatte im letzten Jahr 77.000 Unterschriften gesammelt. Notwendig wären nur 20.000 gewesen. Linke und Grüne unterstützen das Vorhaben. Die SPD ist dagegegen. Problematisch sind die Entschädigungen, die bei Enteignungen zu zahlen wären. Nach dem Votum von Senat und Abgeordnetenhaus hat die Initiative vier Monate Zeit, um die Zustimmung von etwa 170.000 Berlinern einzuholen. Der nächste Schritt wäre ein Volksentscheid, der gemeinsam mit den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus im September 2021 stattfinden könnte (Jan Heidtmann, SZ 18.9.20).