1458: ZDF-Journalistin scheitert mit Gehaltsklage.

Birte Meier ist seit Jahren freie Mitarbeiterin des ZDF. Im Gespräch mit einem Kollegen hatte sie erfahren, dass der bei vergleichbarer Tätigkeit netto mehr verdiente als sie brutto. Dagegen hat Frau Meier beim Berliner Arbeitsgericht geklagt. Sie hat nicht Recht bekommen. Für das Gericht hat Birte Meier nicht belegen können, dass sie auf Grund ihres Geschlechts diskrimiert wurde.

Bei der Urteilsfindung spielte das Beschäftigungsverhältnis eine Rolle. Meier ist freie Mitarbeiterin, für ihre soziale Absicherung ist sie damit selbst verantwortlich. Der Kollege ist fest angestellt. Birte Meier hatte vor Gericht geltend gemacht, dass sie die gleiche Arbeit verrichte wie der Kollege. Nach europäischem Recht müssen für die Entscheidung über Gleichbehandlung in Gehaltsfragen die reinen Tätigkeiten verglichen werden.

Das Berliner Gericht berief sich auf Formalien: Meier könne ihr Gehalt nicht mit dem eines festangestellten Kollegen vergleichen, weil sie nicht den gleichen Status habe. Das Gericht folgte auch der Argumentation des ZDF, wonach sich die Gehälter unter anderem nach dem Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten. Der männliche Kollege war schon länger für den Sender tätig als Meier (Antonie Rietzschel, SZ 2.2.17).

Stellt das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts uns zufrieden?